Immer wieder ein Ärgernis: FALSCHPARKER
Behindern den Geschäftsablauf
Blockieren Rettungswege
Kosten Zeit und Nerven
Erzeugen Personal- & Verwaltungsaufwand

Doch hierzu gibt es eine eindeutige Rechtsprechung, die es den Inhaber der Parkfläche ermöglicht sich gegen eine sogenannte verbotene Eigenmacht des Falschparkens zu wehren.
Weiter ist es dem Geschädigten möglich die entstandenen Kosten durch eine Abtretungserklärung direkt durch das Abschleppunternehmen einfordern zu lassen. So muss der Auftraggeber nicht in Vorkasse treten und sich auch nicht selbst mit dem Falschparker auseinandersetzen.
Einzige Vorraussetzung: Die Parkfläche muss entsprechend gekennzeichnet sein.